Zahnimplantate - Die  Kosten und ihre Erstattung

Was kosten Zahnimplantate?

Im Vorfeld einer Implantation ist zu empfehlen, sich genau über die anfallenden Kosten für die notwendigen Schritte informieren zu lassen. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden so genannte Festzuschüsse zum Zahnersatz gezahlt. Allerdings tragen sie nur in Ausnahmen die Kosten der Zahnimplantation.

Bezüglich der privaten Krankenkassen kommt es auf den jeweiligen Tarif an, den Sie vereinbart haben. Die Kosten für Implantate werden in unterschiedlicher Höhe erstattet.

Ihr Implantologe ist gesetzlich verpflichtet, Sie über die anfallenden Kosten der Behandlung aufzuklären (siehe Kapitel 8). Es ist üblich, dass er Ihnen im Zuge der Beratungsgespräche einen Kostenvoranschlag bezüglich aller notwendigen Maßnahmen vorlegt.


Wie stellen sich die Kosten für Zahnimplantate zusammen?

Die Kosten für die Implantation setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Materialkosten
  • Zahntechniker-Honorar
  • Honorar des Implantologen


Fachzahnärzte für Zahnimplantate:nZahnimplantate Kosten Kassel und Paderbornn


Kostenerstattung vom Zahnimplantate durch gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verfahren seit einiger Zeit nach dem Festkostenzuschuss-System. Wobei die Zuschüsse je nach der Region und nach dem Status Ihres persönlichen Bonusheftes variieren. Die so genannte Regelversorgung wird definiert und auf dieser Grundlage werden die Festzuschüsse berechnet. Werden von Ihnen Leistungen in Anspruch genommen, die nicht in der Regelversorgung festgelegt sind, müssen diese von Ihnen privat beglichen werden.

In den meisten Fällen müssen Sie die Kosten für die Implantation selbst tragen, während zum Zahnersatz ein Zuschuss von der Kasse gezahlt wird.

In Bezug auf die Kostenabrechnung müssen der Heil- und Kostenplan sowie das Bonusheft bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.


Erstattung der Kosten für Zahnimplantate bei Krankheiten

Kostenerstattungen für Implantationen gibt es dann, wenn diese wegen gravierender Krankheiten notwendig werden.

a) Gesichts- und Kieferschäden durch:

  • Tumor-Erkrankungen
  • Entzündungen des Kiefers
  • Entfernung von Zysten
  • Knochenchirurgische Eingriffe
  • Genetisch bedingte Kieferfehlstellungen
  • Durch Unfall verursachte Kieferfehlstellung

b) Bei ausgeprägter Mundtrockenheit 


c) Über die Hälfte der Zähne sind nicht angelegt


d) Nicht kontrollierbare Muskelverkrampfungen im Gesicht- und Mundbereich

In diesen besonderen Fällen kann auch die Rechnung für die Implantation bei der gesetzlichen Kasse mit Aussicht auf Erstattung eingereicht werden.


Kostenerstattung von Zahnimplantate durch private Krankenkassen

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist das Regelwerk, nach dem unter anderem die Kosten für Implantationen abgerechnet werden.

Die privaten Versicherer bieten unterschiedliche Leistungspakete bezüglich der Erstattung von Implantatkosten an. Je nach vereinbartem Tarif wird ein Teil der anfallenden Kosten erstattet. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, welche Leistungen bezüglich des Zahnersatzes von der Kasse angeboten werden. Sie variieren sehr stark und man muss sich genau informieren.


Zahnimplantate, Problemfälle und Gutachter

Sollte es zu Problemen mit den Versicherern kommen, die bestimmte Leistungen Ihres Implantologen nicht erstatten wollen, wird unter Umständen ein Gutachter hinzugezogen oder auch eine gerichtliche Klärung notwendig, in deren Verlauf geprüft wird, ob die private Kasse sich an die Vertragsmodalitäten gehalten hat.


Zuletzt aktualisiert: 12.2.2019

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