Weiterbildungsmöglichkeiten von Zahnärzten

Der bei der zuständigen Zahnärztekammer zugelassene Zahnarzt hat die Möglichkeit, sich fachlich weiterzubilden und zu spezifizieren.

Fachrichtung Kieferorthopäde

Die Spezialisierung zum Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie erfordert eine vierjährige Weiterbildungszeit. Mindestens ein Jahr dieser fachlichen Qualifikation muss in einer Klinik stattfinden.

Die Prüfung findet vor der zuständigen Zahnärztekammer statt.

Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erkennt, verhütet und behandelt Zahn- und Kieferfehlstellungen. Er befasst sich mit der Orthopädie des Kiefergelenks und reguliert mit Klammern und Zahnspangen Kiefer- und Zahnstellung

Fachrichtung Oralchirurg

Die Spezialisierung zum Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Oralchirurgie erfordert eine vierjährige Weiterbildungszeit. Mindestens ein Jahr dieser fachlichen Qualifikation muss ineiner Klinik stattfinden.

Die Prüfung findet vor der zuständigen Zahnärztekammer statt.

Der Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Oralchirurgie nimmt chirurgische Eingriffe in der Mundhöhle vor und besitzt je nach Ausbildungsstätte auch Fertigkeiten in der Implantologie.

Fachrichtung Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg

Die Qualifizierung zum Facharzt/Fachärztin für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie umfasst neben dem Studium der Zahnmedizin auch das Studium der Humanmedizin. Ein Teil des Medizinstudiums wird auf das Studium der Zahnmedizin angerechnet.

Die Spezialisierung zum Facharzt/Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie erfordert eine Weiterbildung von mindestens 60 Monaten. Die Weiterbildung wird durch die Facharztprüfung abgeschlossen.

Die Prüfung findet vor der zuständigen Ärztekammer statt.

Nach einer zusätzlichen Prüfung vor der zuständigen Zahnärztekammer wird die Bezeichnung "Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Oralchirurgie" verliehen.

Fachrichtung Öffentliches Gesundheitswesen

Die Qualifizierung zum Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für öffentliches Gesundheitswesen ist möglich an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen. Nach der staatlichen Prüfung wird ein Zeugnis erteilt.

Zusammen mit der Approbationsurkunde wird die Bezeichnung "Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Öffentliches Gesundheitswesen" ausgesprochen.

Zuletzt aktualisiert: 12.9.2013

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